LOMSO:Brainstorming Vereinssatzung
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Wichtige Punkte für die Satzung
- Zweck des Vereins
- Muß breit genug sein um uns nicht einzuengen
- Muß allerdings so formuliert werden dass er uns nicht bei der Gemeinnützigkeit behindert
- Mitglieder - Mitgliederklassen
- Wahlen
- wer darf ?
- welche Mehrheit ?
- wie oft Vorstand neu wählen ? (Hauptversammlung muß jährlich sein falls Gemeinnützigkeit erhalten)
- Vorstand - Vertretung
- Sonstiges
- sollte so formuliert werden, dass eine 'feindliche Übernahme' nicht möglich ist
- (z.B. durch neue Mitglieder, die den ursprünglichen Zweck des Vereins verhindern wollen)
- Regeln für das Ende des Vereins, was wird mit dem Vermögen, mit Sach-Eigentum
- (z.B. Eigentum wird einem bestimmten Zweck gespendet)
- Kriterien für die Auflösung
- z.B. wenn die Gründungsmitglieder die Mehrheit verlieren (könnte delegiert werden)
- oder wenn das Gründungsthema (Förderung von Linux) verloren geht
- (z.B. aus 'Linux' wird 'FLOSS' und dann 'Hilfe am PC' und dann ...)
Satzungen anderer Vereine
Sammlung von Satzungen anderer Vereine aus denen wir Ideen beziehen können
- Munich French Connection e.V. (Franzosenverein von JoelH)
- FSFE
- OpenOffice
- Wikimedia.de
- FFII
- LUG Landau sowie deren Impressum
- secure-u e.V. (deutscher CAcert Unterstützerverein)
- Franz eV : gemeinnütziger Verein, de-fr Begegungsstätte für Kinder
- Freies Office Deutschland
- http://www.parinux.org/content/les-statuts-de-lassociation
- https://entropia.de/Entropia:%C3%9Cber_Entropia
- https://entropia.de/Satzung_des_Vereins_Entropia_e.V.
Juristische Aspekte
Was muß in die Satzung rein usw
- Google Suche
- http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm
- Mindestinhalt wird von §57 und §58 geregelt
- In der Vereinssatzung müssen demnach mindestens folgende Dinge festgelegt sein:
- der Vereinszweck,
- der Name des Vereins,
- der Vereinssitz,
- die Angabe, dass eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgen soll,
- Bestimmungen über den Ein- und Austritt der Mitglieder,
- Angaben darüber, ob und welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden,
- die Bildung des Vereinsvorstandes,
- die Voraussetzungen und die Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie
- Angaben über die Beurkundung von Beschlüssen.
- Alternative : einfacher Verein bürgerlichen Rechts. ABER keine Haftungsbeschränkung möglich, alle Mitglieder haften für die Schulden des Vereins !
- http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm
- Vollmachten bei Wahlen müssen explizit in der Satzung zugelassen sein, ansonsten dürfen nur die Anwesenden wählen !